Zum Gedenktag der Opfer des Nationalsozialismus appelliert die Lebenshilfe NRW sich gegen Diskriminierung und Ausgrenzung zu stellen. Die Gesellschaft trage noch heute eine Verantwortung gegenüber den Opfern der Euthanasie-Morde.
Hürth. Anlässlich des Gedenktages für die Opfer des Nationalsozialismus am 27. Januar 2020 appelliert die Lebenshilfe NRW an alle Bürger, sich gegen Diskriminierung und Ausgrenzung zu engagieren. Inklusion ist keine Ideologie, die verhindert werden muss, wie es teils propagiert wird, sondern ein Menschenrecht. „Teilhabe von Menschen mit Behinderung ist als gesamtgesellschaftliche Aufgabe zu verstehen. In der Vergangenheit ist bereits vieles erreicht worden, es gibt dennoch viele gesellschaftliche Baustellen, an denen mehr erreicht werden muss. Die Umsetzung der UN- Behindertenrechtskonvention in Deutschland ist lange nicht abgeschlossen“, sagt Prof. Dr. Gerd Ascheid, Landesvorsitzender der Lebenshilfe NRW.
Deutschland hat gerade nach seiner unrühmlichen Geschichte der „Euthanasie“- Morde des NS-Regimes, gegenüber den Menschen mit Behinderung und ihren Angehörigen eine besondere Verantwortung. Neben der Aufgabe Teilhabe von Menschen mit Behinderung in der Gesellschaft zu fördern, gehört es auch zur Verantwortung die Geschichte aufzuarbeiten. „75 Jahre nach dem Ende des NS- Regimes sind noch immer nicht alle Opfer der „Euthanasie“-Morde bekannt. Angehörige der Opfer schämten sich noch nach 1945 einige für die Opfer mit Behinderung in der eigenen Familie oder hatten Angst ebenfalls diskriminiert zu werden. Wir müssen alles daransetzen, es nie wieder zu einer solchen Situation kommen zu lassen. Das sind wir den Opfern schuldig“, so Bärbel Brüning, Landesgeschäftsführerin der Lebenshilfe NRW.