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Über uns

Ziel der Lebenshilfe ist die Teilhabe von Menschen mit geistiger Behinderung und ihrer Familien in unserer Gesellschaft.
Wir setzen uns dafür ein, dass jeder Mensch mit geistiger Behinderung so selbstständig wie möglich leben kann, und dass ihm so viel Schutz und Hilfe zuteilwird, wie er für sich braucht. Maßgebend sind die individuelle Persönlichkeit und die Bedürfnisse, die sich aus Art und Schwere der Behinderung ergeben.

  • Die Lebenshilfe will Menschen mit geistiger Behinderung und ihren Angehörigen lebenslang und umfassend Lebensqualität sichern. Menschen mit schweren geistigen Behinderungen stehen unter dem besonderen Schutz der Lebenshilfe.

  • Für Menschen mit geistiger Behinderung gelten dieselben Menschenrechte wie für Menschen ohne Behinderung, auch sie stehen unter dem Schutz des Grundgesetzes.


Wie alle Bürger:innen haben Menschen mit geistiger Behinderung in unserer Gesellschaftsordnung Anspruch auf:

  • Achtung der Menschenwürde (Artikel 1 GG),
  • den Persönlichkeitsschutz (Artikel 2 GG),
  • den Gleichheitsschutz (Artikel 3 GG),
    und allen anderen Grundrechten.

Fragen? Wir helfen gerne weiter