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Ziel der Lebenshilfe ist die Teilhabe von Menschen mit geistiger Behinderung und ihrer Familien in unserer Gesellschaft. Sie setzt sich dafür ein, dass jeder Mensch mit geistiger Behinderung so selbstständig wie möglich leben kann, und dass ihm so viel Schutz und Hilfe zuteilwird, wie er für sich braucht. Maßgebend sind die individuelle Persönlichkeit und die Bedürfnisse, die sich aus Art und Schwere der Behinderung ergeben.


  • Die Lebenshilfe will Menschen mit geistiger Behinderung und ihren Angehörigen lebenslang und umfassend Lebensqualität sichern. Menschen mit schweren geistigen Behinderungen stehen unter dem besonderen Schutz der Lebenshilfe.

  • Für Menschen mit geistiger Behinderung gelten dieselben Menschenrechte wie für Menschen ohne Behinderung, auch sie stehen unter dem Schutz des Grundgesetzes.

Wie alle Bürger haben Menschen mit geistiger Behinderung in unserer Gesellschaftsordnung Anspruch auf:

  • Achtung der Menschenwürde (Artikel 1 GG),
  • den Persönlichkeitsschutz (Artikel 2 GG),
  • den Gleichheitsschutz (Artikel 3 GG),
  • und allen anderen Grundrechten.
 
Grundsatzprogramm

Grundsatzprogramm
der Lebenshilfe

Leitbild

Leitbild der Lebenshilfe

 

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Bocholt-Rhede-Isselburg e.V.

Werther Straße 173
46395 Bocholt
Tel: 02871 / 2360 - 100
Fax: 02871 / 3495 - 998
E-Mail: fud(at)lebenshilfe-bocholt.de

Lebenshilfe 

Bocholt Wohnen gGmbH
Am Gut Baarking 19
46395 Bocholt
Tel: 02871 / 3495 - 0
Fax: 02871 / 3495 - 99
E-Mail:
info(at)lebenshilfe-bocholt.de

 
 

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