Benachteiligung der Familien von Kindern mit Behinderung beenden

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26.09.2020

Familien von Kindern mit Behinderung erleben in der Corona-Pandemie erhebliche Benachteiligungen. Die Lebenshilfe NRW fordert dies sofort zu korrigieren.

NRW/Hürth. Die Lebenshilfe NRW fordert im Streit um die Beförderung von Schülern mit Behinderung die Benachteiligungen der Schülerinnen und Schüler sowie ihrer Eltern umgehend zu beenden. Die Corona-Pandemie schadet der Inklusion von Menschen mit Behinderung und ihren Familien in der Gesellschaft massiv. Dies wird erneut am Beispiel der Beförderung von Schülern mit Beeinträchtigung deutlich. Diese Benachteiligung muss zügig enden. Oliver Totter, Verbandsjurist der Lebenshilfe NRW, erklärt dazu:

„Aus dem Schulgesetz NRW folgt, dass jeder junge Mensch das Recht auf Bildung hat. Das bedeutet auch, dass er zur Schule gelangen muss. Der Gesetzgeber hat festgelegt, dass für alle schulpflichtigen Kinder grundsätzlich die Eltern für die Beförderung zur Schule verantwortlich sind. Das stellt aber insbesondere Familien mit Kindern mit Behinderung vor große Herausforderungen, da diese Schülerinnen und Schüler den öffentlichen Nahverkehr oder die Schülerspezialverkehre behinderungsbedingt in vielen Fällen nicht nutzen können. Diese Schülerinnen und Schüler sind aufgrund ihrer Beeinträchtigung daran gehindert, einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen, und können deshalb aktuell nicht auf dem üblichen Weg zur Schule gelangen. Da diese Schülerinnen und Schüler mit einer Behinderung den Schulweg nicht selbst bewältigen können und coronabedingt auch keine öffentlichen Verkehrsmittel nutzen können, sind die Kosten für einen anderen Transport notwendig und werden auch erstattet. Es entstand zuletzt der Eindruck, als wolle der Kostenträger, konkret der Landschaftsverband Rheinland, hier Kosten sparen. Es darf dabei nicht vergessen werden, dass es um das Recht (und die Pflicht) der schwächsten Schüler auf Beschulung geht. Diese Schülerinnen und Schüler sowie ihre Eltern bedürfen einer besonderen Unterstützung, insbesondere, da der Transport dieser Schülerinnen und Schüler für einige Familien mit einem zusätzlichen, erheblichen Aufwand verbunden ist, der zumindest finanziell abgedeckt werden muss.“

 

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