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Bundesfreiwilligendienst (BFD)

Im Bundesfreiwilligendienst engagieren sich gemäß § 1 Bundesfreiwilligendienstgesetz Frauen und Männer ab 16 Jahre für das Allgemeinwohl. Der Bundesfreiwilligendienst fördert das zivilgesellschaftliche Engagement von Frauen und Männern aller Generationen.

Voraussetzungen:

  • beendete Schulpflicht
  • Interesse am Einsatzgebiet im sozialen Bereich und an der Begleitung und Unterstützung von Menschen mit Behinderung.

Der Freiwilligendienst kann in unterschiedlichen Arbeitsbereichen der Behindertenhilfe absolviert werden.

Die Lebenshilfe Bocholt bietet den BFD in folgenden Bereichen an:

  • Wohneinrichtungen für Menschen mit Behinderung (stationäre Wohngruppen, Tagesgruppe, Kurzzeitwohnen)
  • Offene Hilfen für Menschen mit Behinderung (FuD)
  • Freizeitgestaltung und Sport für Menschen mit Behinderung

Der BFD dauert bei der Lebenshilfe Bocholt 12 Monate. Eine Verlängerung bis maximal 18 Monate ist nach Absprache möglich.

Der Freiwillige erhält:

  • ein monatliches Taschengeld, Verpflegung
  • 26 Urlaubstage
  • einen BFD-Ausweis
  • kontinuierliche fachliche Beratung
  • Einführung in die Praxis
  • Fortbildungen beim Landesverband der Lebenshilfe,
    mindestens 25 Tage bis zum vollendeten 26 Lebensjahr (Fortbildung für Freiwillige über 27 Jahre: 1 Bildungstag pro Monat)
  • qualifiziertes Zeugnis
  • Bescheinigung des Landesverbandes der Lebenshilfe als Träger über den geleisteten Dienst

Bei Interesse schicken Sie uns bitte Ihre Bewerbungsunterlagen zu.
Wir setzen uns dann mit Ihnen in Verbindung.

Bewerben Sie sich - wir freuen uns auf Sie!

Lebenshilfe Bocholt-Rhede-Isselburg e.V.
Werther Straße 173
46395 Bocholt