Mitgliederversammlung

Oberstes Organ des Vereins ist die Mitgliederversammlung, die mindestens einmal im Jahr einberufen wird. Die Mitgliederversammlung wählt den Vorstand, entlastet den Vorstand, entscheidet über den Mitgliedsbeitrag und über mögliche Satzungsänderungen, kann Ehrenmitglieder ernennen und über die Auflösung des Vereins entscheiden.

Jedes Mitglied hat eine Stimme und kann somit unmittelbar auf die Arbeit des Vereins einwirken. Ein reges Vereinsleben mit einer aktiven Beteiligung seiner Mitglieder ist ausdrücklich gewünscht und wird bestmöglich unterstützt. Denn: Jede Stimme macht den Verein und damit das regionale Sprachrohr für Menschen mit geistiger Behinderung stärker.

Corporate Governance Kodex - Gute Unternehmensführung in der Lebenshilfe

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